
Klasse B / BF 17 / B197 / B196 /B78
Der Ablauf...
Um die Klasse B zu erhalten musst du vorab einige Kriterien erfüllen:
- du bist 17 1/2 Jahre alt
- Gültigen Personalausweis/Reisepass
- absolvierten Sehtest
- Bescheinigung für die Erste-Hilfe
- abgeschlossene Theorie- (14 UE) / Praxisstunden (Üst + min. 12 besondere Ausbildungsfahrten) samt Prüfung
BF 17
du kannst allerdings auch am Begleitetem Fahren mit 17 teilnehmen, hierfür musst du und dein Begleiter folgende Punkte erfüllen:
- du bist 16 1/2 Jahre alt
- Punkte 2 - 5
- dein Begleiter muss 30 Jahre alt sein
- 5 Jahre die Fahrerlaubnis besitzen
- max. 1 Punkt im Fahreignungsregister ,,Flensburg''
B197
Dieser Eintrag ermöglicht dir trotz absolvierter Prüfung mit einem Automatikfahrzeug, ebenfalls einen Manuellen Schaltwagen zufahren.
Du musst lediglich min. 10 x 45 min während deiner Ausbildung mit einem Manuellen Schaltwagen fahren und anschließend einen 15-minütigen Test in der Fahrschule absolvieren.
(Voraussetzungen Kl. B / BF 17)
B 78
mit diesem Eintrag kannst du nur Automatik Fahrzeuge fahren.
(Voraussetzungen Kl. B / BF 17)
B196
mit diesem Eintrag ist es dir möglich Motorräder / Roller bis zu 125ccm / 15 PS zu fahren und das ohne Prüfung.
Du musst dafür nur an 4 Motorrad Theorie Unterrichten teilnehmen und min. 10 x 45 min fahren.
